Der grenzüberschreitende Informationsaustausch über Auslandskonten hat mit dem Jahreswechsel begonnen. Daneben gibt es noch einige weitere Änderungen, die Kapitalanleger betreffen.
Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vereinfacht radikal die Besteuerung von Investmentfonds für die Anleger und soll bei den Fonds europarechtliche Risiken und Steuergestaltungsmöglichkeiten eliminieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zur steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen nicht zur Entscheidung angenommen.
Die größte Rentenerhöhung seit 23 Jahren bringt den Rentnern nicht nur mehr Geld, sondern bedeutet für viele Renter auch erstmals die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Der Verkauf und umittelbare Rückkauf von unentgeltlich erworbenen Aktienbezugsrechten ist ein Gestaltungsmissbrauch, der steuerlich nicht anerkannt wird.
Eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung soll die Besteuerung von Investmentfonds für die Anleger radikal vereinfachen und bei den Fonds europarechtliche Risiken und Steuergestaltungsmöglichkeiten eliminieren.
Die Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.
Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsfrist für ausländische Investmentvermögen bis Ende 2017 verlängert, weil ohnehin eine Reform der Investmentbesteuerung vorgesehen ist.
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