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Erben & Schenken

ERBSCHAFTSTEUERERKLÄRUNG & ERBSCHAFTSSTEUERBERATUNG
Die Erbschaft besteht oft aus vielen verschiedenen Vermögensgegenständen. Handelt es sich hierbei nicht nur um Barvermögen wird es meistens kompliziert den genauen Wert des Vermögens festzulegen. Hier unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um das Bewertungsgesetz.

Ob Betriebs- oder Grundvermögen, durch unseren aktuellen Wissensstand, verbunden mit der langjährigen Erfahrung unserer Steuerberater, erstellen wir für Sie eine fertige Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung. Die Bewertung im Bereich von Betriebsvermögen wird durch das vereinfachte Ertragswertverfahren pauschal ermittelt und mit dem sogenannten Substanzwert abgeglichen. Die Bewertung im Grundvermögen ist je nach Größe der Immobilie mit dem Vergleichswert,- Sachwert- oder Ertragswertverfahren durchzuführen. Oft führen diese Ergebnisse zu vollkommen inakzeptablen Ergebnissen. Es gibt jedoch weitere Möglichkeiten einen Wert für eine Immobilie zu ermitteln.

Steuerberater Christian Porten hat spezielle Kenntnisse im Bereich der Erbschaft und Schenkungsteuer. Bereits in seinem Studium hat er sich früh auf den Bereich der Erbschaft und Schenkung spezialisiert. Das Thema seiner Bachelor Thesis war „Das neue Erbschaftsteuergesetz, die Bewertung von Grundvermögen“.

DIE ERBSCHAFT / VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE
Ein Thema, über das sich niemand gern Gedanken macht. Wem Sie was und wann übertragen wollen, ist grundsätzlich eine sehr persönliche Angelegenheit. Leider zeigt unsere Erfahrung, dass nicht immer alle notwendigen Maßnahmen zur Steueroptimierung getroffen wurden. Das kann durch professionelle Beratung und entsprechende Handlungen zu Lebzeiten vermieden werden. Wir sind überzeugt, dass es für jeden ein gutes Gefühl ist, wenn rechtzeitig und kompetent alles für den Fall der Fälle geregelt ist. Macht es Sinn Vermögensteile, wie bspw. Immobilien zu Lebzeiten auf Erben zu übertragen? Sprechen Sie uns gerne an und klären Sie vorher aktiv alle Eventualitäten ab.

BESTEUERUNG VERHINDERN
Das Erbschaftsteueraufkommen der Bundesrepublik Deutschland betrug im Jahr 2020 insgesamt 8,80 Milliarden Euro. Wie viel dieser enormen Summe hätte durch korrekte und steuergestaltende Beratung vermieden werden können?

Schützen Sie Ihr Vermögen vor der Besteuerung durch Erbschaft- oder Schenkungssteuer, indem Sie und wir die vorhanden persönlichen Freibeträge und auch Steuerbegünstigungen gezielt einsetzen.

PERSÖNLICHE FREIBETRÄGE

Ehegatten 500.000 EUR
Kinder 400.000 EUR
Enkel 200.000 EUR
Weitere Abkömmlinge 100.000 EUR
Erwerber Steuerklasse II 20.000 EUR
Erwerber Steuerklasse III 20.000 EUR


Die persönlichen Freibeträge sind alle zehn Jahre neu verfügbar, gerade bei Familien mit großem Vermögen ist eine frühzeitige Übertragung wichtig, um möglichst viel Steuern zu sparen.

 

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