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Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.
Um noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.
Der Bundesfinanzhof hat das als Goldfinger-Modell bekannt gewordene Steuersparmodell mit dem Handel von Gold als legitim eingestuft.
Von Dritten gezahlter Schadensersatz für den mit einer Kapitalanlage erlittenen Verlust mindert nicht den steuerlich abziehbaren Verlust aus dem Verkauf der Wertpapiere.
Das von einem Versorgungswerk an den überlebenden Ehegatten gezahlte Sterbegeld ist Teil der steuerpflichtigen Rente.
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
Banken müssen bei der Meldung der Vermögenswerte eines Erblassers ans Finanzamt auch die von einer unselbständigen Niederlassung im Ausland verwahrten Vermögensgegenstände angeben.
Die Befristung der Verrechnung von Alterverlusten aus Wertpapiergeschäften mit entsprechenden Gewinnen bis 2013 ist nicht verfassungswidrig.
Ein neues Gesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.
Zur Verhinderung von Steuergestaltungen gilt Bond-Stripping seit dem 1. Januar 2017 als fiktiver Verkauf des ursprünglichen Wertpapiers und Neuanschaffung der nun getrennten Papiere.
 

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