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Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist nun endgültig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und enthält wesentliche Änderungen - nicht nur für Unternehmer.


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Eine GmbH & Co. KG kann schon pro forma keinen Existenzgründerstatus haben und damit auch keine Existenzgründerrücklage in Anspruch nehmen.


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Ein Franchisenehmer, der seinen Betrieb schließt und an anderer Stelle einen neuen Betrieb eröffnet, erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Unternehmensidentität.


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Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.


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Wenn Sie für dasselbe Wirtschaftsgut wiederholt eine Ansparrücklage bilden, müssen Sie einen besonders plausiblen Grund dafür angeben, warum die Investition trotzdem weiter geplant ist.


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Seit dem 1. Januar 2007 müssen Geschäftsbriefe aller Art, also auch Telefaxe und E-Mails, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthalten.


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Derzeit ist ein weiteres Gesetz zum Bürokratieabbau in Planung, das am 1. Juli 2007 in Kraft treten soll.


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Nach langem Hin und Her stehen nun eine ganze Reihe Details der für 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform fest.


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Der gewerbesteuerliche Beginn eines Gewerbebetriebs unterscheidet sich vom einkommensteuerlichen Beginn.


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Einmal mehr hat sich der Bundesfinanzhof zu Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit geäußert.


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