Das Bundeskabinett hat am 24. Januar 2007 das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Mittelstandsentlastungsgesetz/MEG II) beschlossen. Das Gesetz soll die mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz im Jahr 2006 eingeschlagene Richtung fortführen und Unternehmen von Bürokratiekosten in Höhe von mindestens 58,8 Mio. Euro entlasten, die Verwaltung soll mindestens Euro 5 Mio. einsparen.
Der beschlossene Gesetzesentwurf enthält entsprechend zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer sollen in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht entlastet werden. Das Gesetz soll am 1. Juli 2007 in Kraft treten.
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