direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

[1] 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 | >> | Ende

Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Im November 2024 startet die Vergabe der seit Jahren geplanten Wirtschafts-Identifikationsnummer, mit der sich künftig jeder wirtschaftlich Tätige eindeutig gegenüber Finanzämtern und anderen Behörden identifizieren können soll.
Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen.
Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sind zahlreiche Detailänderungen enthalten, wovon vor allem einige Änderungen bei der Umsatzsteuer Folgen für die meisten Unternehmer haben werden.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.
Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.
Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.
Spätestens Ende Juni 2023 müssen die Endabrechnungen für die Überbrückungshilfen vorliegen, während für die Neustarthilfen die Frist schon am 31. März 2023 ausgelaufen ist.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte erhalten die EPP in der Regel durch eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das III. Quartal 2022.
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz werden vor allem Fristen und bereits bestehende Steuererleichterungen in der Corona-Krise verlängert.
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung