Das Finanzamt kann Abfindungszahlunge, die Ihre fiktiven Bezüge für den Rest des Jahres übersteigen, nicht in einen "nicht tarifbegünstigten" und einen "tarifbegünstigten" Teil aufteilen.
Bei der eindeutig beruflichen Veranlassung eines Umzugs sind private Begleitumstände unerheblich.
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