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Das Bundesfinanzministerium hat zu den Rechtsbehelfsempfehlungen verschiedener Institutionen Stellung genommen und diese dem Grunde nach bestätigt.


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Der Kauf eines Gebrauchtwagens unter Marktpreis vom Arbeitgeber führt zum Zufluss von Arbeitslohn.


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Noch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen.


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Ein Arbeitnehmer darf aus eigenem Recht die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers anfechten, wenn er mit der Anmeldung nicht einverstanden ist.


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Aufwendungen für eine beabsichtigte aber letztlich nicht ausgeübte Tätigkeit mit steuerfreien Einnahmen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.


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Ein Arbeitnehmer muss nachweisen, dass eine längere Strecke mindestens 20 Minuten Fahrzeit täglich spart, damit das Finanzamt die längere Strecke anerkennt.


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Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.


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Für die Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten besteht kein Recht auf die Inanspruchnahme der Entfernungspauschale.


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Eine Vertragsstrafe führt dann zu Werbungskosten, wenn sie gezahlt wurde, um einen besser bezahlten, neuen Job annehmen zu können.


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Nach einer Rechtsprechungsänderung führt eine Unterkunft an einer vorübergehenden Tätigkeitsstätte nicht mehr zu doppelter Haushaltsführung.


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