Eine Übertragung landwirtschaftlicher Nutzflächen an die künftigen Erben kann zu einer ungewollten Betriebsaufgabe mit einer Aufdeckung der stillen Reserven führen.
Eine mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch Verteilung der Geschäftstätigkeit auf mehrere unabhängige Gesellschaften ist nicht möglich.
Eine Änderung des Wahlrechts über die ermäßigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne ist auch bei einer späteren Änderung der Gewinnfeststellung nicht mehr möglich, wenn der Steuerbescheid des Folgejahres bereits bestandskräftig geworden ist.
Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden.
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