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Das Bundesfinanzministerium hat Details zu den neuen Vorgaben für elektronische Kassen geregelt, die ab 2020 gelten.
Ab 2020 ist der Einsatz manipulationssicherer Kassen per Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Die Finanzverwaltung gewährt aber eine Gnadenfrist bis Ende September 2020.
Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Einkommensteuerzahler vollständig und weitere 6,5 % teilweise wegfallen.
Die Berechnung der Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte ist grundsätzlich betriebsbezogen durchzuführen.
Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung führt nicht zur Nachversteuerung bisher ermäßigt besteuerter thesaurierter Gewinne.
Für bestimmte Sachzuwendungen gelten Ausnahmen von der Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Geschenke.
Dass die Einkommensteuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte zur Kompensation der Gewerbesteuerbelastung nur für diese Einkünfte die Bemessungsgrundlage des Solis reduziert, ist verfassungskonform.
Das Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag auch dann rückgängig machen, wenn die Investition zwar durchgeführt wurde, die gesetzlich vorgesehene Hinzurechnung im Investitonsjahr jedoch unterblieben ist.
Die Große Koalition will ab 2021 den Solidaritätszuschlag abschaffen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
Eine Rückstellung für Verpflichtungen, die nicht nur auf vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, sondern auch auf eigenbetrieblichen Interessen beruhen, ist unzulässig.
 

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