Nachdem die notwendigen Gesetzesänderungen nun verspätet in Kraft getreten sind, hat das Bundesfinanzministerium das ELStAM-Einführungsschreiben in der Endfassung veröffentlicht.
Auf Spekulationsgewinne mit der virtuellen Währung "Bitcoin" fällt keine Abgeltungsteuer an. Auch in anderer Hinsicht hat sich das Bundesfinanzministerium zu der virtuellen Währung geäußert.
Weil derzeit ELStAM-Anmeldungen von Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden, erklärt das Bundesfinanzministerium, wie in diesen Fällen zu verfahren ist.
Um den Arbeitgebern den Umstieg auf ELStAM zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung jetzt Broschüren und Videos mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen veröffentlicht.
In diesem Jahr müssen die Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug auf das ELStAM-Verfahren umstellen, können aber bis zur Umstellung weiter das Papierverfahren anwenden.
Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.
Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) beginnen - oder sich noch bis Ende 2013 damit Zeit lassen.
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