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Eine fehlende Eingabe bei der elektronischen Steuererklärung wertet der Bundesfinanzhof als grobes Verschulden des Steuerzahlers, womit eine nachträgliche Korrektur des Steuerbescheids nicht möglich ist.


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Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.


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Auch die Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung muss elektronisch übermittlet werden.


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Im kommenden Jahr sollen Privatleute erstmals die von der Finanzverwaltung über sie gespeicherten Daten als vorausgefüllte Steuererklärung abrufen können.


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Den Arbeitgebern, die noch nicht auf das ELStAM-Verfahren umgestellt haben, bleiben dafür nur noch wenige Wochen Zeit.


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Nachdem die notwendigen Gesetzesänderungen nun verspätet in Kraft getreten sind, hat das Bundesfinanzministerium das ELStAM-Einführungsschreiben in der Endfassung veröffentlicht.


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Auf Spekulationsgewinne mit der virtuellen Währung "Bitcoin" fällt keine Abgeltungsteuer an. Auch in anderer Hinsicht hat sich das Bundesfinanzministerium zu der virtuellen Währung geäußert.


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Datenübermittlungen ohne Zertifikat akzeptiert die Finanzverwaltung nur noch bis zum 31. August 2013.


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Weil derzeit ELStAM-Anmeldungen von Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden, erklärt das Bundesfinanzministerium, wie in diesen Fällen zu verfahren ist.


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Um den Arbeitgebern den Umstieg auf ELStAM zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung jetzt Broschüren und Videos mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen veröffentlicht.


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