Wenn die Kosten für PC und Internetzugang in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Höhe der Einkünfte stehen, hat ein Kleinstgewerbetreibender Anspruch darauf, die Steuererklärung weiter in Papierform abgeben zu können.
Die Finanzverwaltung warnt vor einer neuen Betrugsmasche im Online-Banking, bei der vermeintlich fehlerhafte Steuererstattungen vorgegaukelt werden, die ans Finanzamt zurücküberwiesen werden sollen.
Das Gesetz bringt längere Fristen für die Steuererklärung, einen zwingenden Verspätungszuschlag für verspätete Steuererklärungen und mehr Automatisierung bei den Finanzämtern.
Sowohl der gewerbliche als auch der private Verkauf über eBay, amazon & Co. ist reich an steuerlichen Stolperfallen, wie mehrere aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen beweisen.
Wieder einmal warnt die Finanzverwaltung vor E-Mails mit betrügerischem Inhalt - diesmal mit dem Ziel, Depotdaten der Steuerzahler abzugreifen.
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