Da nach wie vor nicht klar ist, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungsgemäß ist, wurde einem Steuerpflichtigen bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Nach einer geänderten Rechtsprechung bestehen jetzt Steuerrisiken bei einer Vermögensumschichtung nach einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen.
Ab dem 1. Januar 2004 erhalten alle Versicherten jährlich eine schriftliche Renteninformation, die über bisherige Beitragszahlungen und zu erwartende Rentenansprüche Auskunft gibt.
Auch Gewinne aus Investmentfonds werden von der generellen Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne erfasst und über Kontrollmitteilungen an die Finanzverwaltung gemeldet.
Um Geld in die leeren Kassen zu bekommen will die Regierung die Spekulationsfristen streichen und eine generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen einführen.
Ein Finanzgericht beurteilt die Bonusaktien der Deutschen Telekom als Minderung der Anschaffungskosten und nicht als steuerpflichtigen Ertrag.
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