direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Kapitalerträge unter nahe stehenden Personen

Für Kapitalerträge unter Geschwistern gibt es keine Abgeltungsteuer, selbst wenn sich die Geschwister nicht wirklich nahe stehen.

Die meisten Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Eine Ausnahme gibt es aber für Zinszahlungen zwischen einander nahe stehenden Personen. Hier gilt auch weiterhin der normale Steuertarif. Allerdings macht das Gesetz keine Angaben dazu, wer als nahe stehende Person zählt. Jedenfalls bei Zinszahlungen unter Geschwistern sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg diese Voraussetzung unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen grundsätzlich als erfüllt an.

Im Streitfall hatte sich ein Geschwisterpaar zerstritten, das gemeinsam mit dem Vater an mehreren Betrieben beteiligt war. Wegen des Streits verkaufte die Tochter ihre Gesellschaftsanteile an den Bruder, der das Auseinandersetzungsguthaben in drei jährlichen Raten zahlen musste. Für die Zinsen aus der Ratenzahlungsvereinbarung wollte sie die Abgeltungsteuer in Anspruch nehmen, was das Finanzamt aber mit der Begründung verweigerte, dass der Bruder eine nahe stehende Person sei. Da half auch der Hinweis nichts, dass man sich entfremdet habe und seit dem Tag der Anteilsübertragung außer über die Anwälte keinen Kontakt mehr miteinander hatte.

Auch wenn das Finanzgericht in der typisierenden Einordnung eines Geschwisterpaars als sich nahe stehende Personen kein Problem sieht, hat es die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Es sei nämlich noch nicht entschieden, wie der Begriff der "nahe stehenden Person" genau auszulegen ist. Dort ist bereits ein anderes Verfahren zur gleichen Frage anhängig.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung