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In zwei Verwaltungsanweisungen hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern zur elektronischen Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen geäußert.


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Statt der geplanten Erleichterungen zur Gelangensbestätigung hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben veröffentlicht, das vorerst weiter den Belegnachweis nach altem Recht zulässt.


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Eine Bestätigung des Vermieters über die zu zahlende Miete genügt nach Ansicht des Finanzgerichts Saarland für den Vorsteuerabzug aus einer Mietzahlung


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Spätestens ab dem 1. Januar 2013 müssen alle Lohnsteueranmeldungen und Meldungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer mit einer Signatur versehen an das Finanzamt übermittelt werden.


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Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß.


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Der Grundsatz, dass bei einer geplanten nichtwirtschaftlichen Verwendung der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, soll nun erst ab dem 1. Januar 2013 verbindlich gelten.


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Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.


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In den nächsten Wochen wird eine Verwaltungsanweisung zur neuen Gelangensbestätigung veröffentlicht, die einige Erleichterungen für die Praxis bringen soll.


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Das Finanzgericht Hamburg teilt die vorherrschende Meinung, dass eine berichtigte Rechnung erst zum Zeitpunkt der Berichtigung zum Vorsteuerabzug berechtigt.


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Die EU-Kommission verlangt von Deutschland, zukünftig für Kunstgegenstände den vollen Umsatzsteuersatz zu verlangen.


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