Wie Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei voll- und teilunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen zu handhaben sind, hat das Bundesfinanzministerium jetzt ausführlich erklärt.
Die Finanzverwaltung akzeptiert jetzt die spätere Korrektur einer vorläufigen Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus allgemeinen Aufwendungen in der Umsatzsteuerjahreserklärung.
Ein mehrjähriger Sicherungseinbehalt bereichtigt den Leistungserbringer, die abzuführende Umsatzsteuer ab dem Leistungszeitpunkt entsprechend zu berichtigen und nur auf den bereits bezahlten Teil der Rechnung Umsatzsteuer abzuführen.
Für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen kommt es allein darauf an, ob der Leistungsempfänger die Leistung selbst zur Erbringung von Bauleistungen verwendet.
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