direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Voller Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten

Eine letztinstanzliche Entscheidung steht zwar noch aus, aber das Finanzgericht München billigt den vollen Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten.

Seit dem 1. April 1999 beschränkt der Gesetzgeber den Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten auf 80%. Das Finanzgericht München hat jetzt entschieden, dass diese Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei Bewirtungskosten gegen EU-Recht verstößt. Begrenzungen beim Vorsteuerabzug dürfen von den einzelnen Mitgliedstaaten nur insoweit beibehalten werden, wie sie bereits bei Umsetzung der Umsatzsteuer-Richtlinie am 1. Januar 1979 bestanden haben. Damals gab es in Deutschland noch keine Einschränkungen für Bewirtungskosten. Folglich können Sie unter Berufung auf diese Entscheidung den vollen Vorsteuerabzug geltend machen, davon unberührt bleibt die Abzugsbeschränkung bei den Ertragsteuern.

Wenn diese Entscheidung vom Bundesfinanzhof bestätigt werden sollte, dann steht Ihnen der volle Vorsteuerabzug auch für Reisekosten des Unternehmers und seiner Mitarbeiter zu (Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten, Fahrtkosten bei der Nutzung privater PKW durch Mitarbeiter) sowie Umzugskosten bei einem betrieblich veranlassten Wohnungswechsel zu. Hier können Sie seit dem 1. April 1999 überhaupt keine Vorsteuer abziehen.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung