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Belegnachweis bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Auch ein CMR-Frachtbrief, der nicht vom Auftraggeber unterschrieben ist, gilt als umsatzsteuerlich einwandfreier Versendungsnachweis.

Ein CMR-Frachtbrief ist auch dann umsatzsteuerlich als Versendungsbeleg anzuerkennen, wenn er nicht vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist. Mit dieser Entscheidung stellt sich der Bundesfinanzhof gegen die strengeren Formerfordernisse der Finanzverwaltung.

 
[mmk]
 

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