direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Steuerschuldnerschaft des Bauträgers entfällt automatisch

Das Finanzgericht Münster meint, dass die Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers auch ohne Rückzahlung der Umsatzsteuer entfallen kann, wenn der Bauträger keine anderen Umsätze getätigt hat, die eine Umsatzsteuerschuld begründen.

Seit der Bundesfinanzhof 2013 über die Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen in Bauträgerfällen entschieden hat, werden zahllose Fälle rückabgewickelt. Dass trotz einer Gesetzesänderung speziell für diese Konstellation längst noch nicht alle Fragen beantwortet sind, zeigt ein neues Urteil des Finanzgerichts Münster. Dort wollte der Bauträger die gezahlte Umsatzsteuer mit der Jahreserklärung vom Finanzamt erstattet bekommen. Dieses verweigerte die Erstattung, weil die Umsatzsteuer noch nicht an die Baufirmen zurückgezahlt worden war, was nach der Gesetzesänderung aber erforderlich sei. Doch das Gericht sah das anders: Das Gesetz könne für sich genommen keine Umsatzsteuerschuld generieren, sondern nur eine bereits bestehende Schuld berichtigen. Wenn der Bauträger aber von vornherein keine Umsatzsteuer schuldet, greife die Berichtigungsvorschrift im Gesetz nicht ein.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung