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Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der Kfz-Steuer mit zwei Urteilen weiter konkretisiert.
Nach der Flutkatastrophe im Juli werden sowohl Betroffene als auch Helfer durch diverse steuerliche Maßnahmen entlastet.
Seit dem 1. Juli 2021 wird auch für Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat mit einem Wert von weniger als 22 Euro Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Die Finanzbehörden der Bundesländer haben im Juni umfangreiche Daten über Vermögensbestände deutscher Steuerzahler in Dubai erhalten.
Bis Ende 2025 können Bund, Länder und Kommunen mit Steuermehreinnahmen von insgesamt rund 10 Mrd. Euro rechnen.
Auch für 2020 bleibt für die Steuererklärung mehr Zeit, wenn die Erklärung durch den Steuerberater erstellt wird.
Insgesamt 22 Maßnahmen sollen Unternehmen und Privatpersonen von unnötigen bürokratischen Vorgaben befreien oder zumindest deren praktische Anwendung erleichtern.
Wer von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen ist, kann weiterhin unter vereinfachten Voraussetzungen eine Stundung und Anpassung von Vorauszahlungen beantragen.
Trotz eines Negativsaldos für den Staat aus Nachzahlungs- und Erstattungszinsen hält die Politik weiter an einem Zinssatz von 6 % pro Jahr für Nachzahlungen und Erstattungen fest.
Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten.
 

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