Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an.
Der Bundesfinanzhof erleichtert deutlich die Teilwertabschreibung auf Aktien bei einem gesunkenen Börsenkurs.
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