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Ab 2008 sind Wirtschaftsgüter nur noch bis zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 Euro sofort abziehbar.
Als Ausgleich für Personengesellschaften ermöglicht die Unternehmenssteuerreform 2008 auf Antrag eine vergünstigte Besteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne.
Eine ertragssteuerliche Zinsschranke soll Gewinnverlagerungen durch Fremdfinanzierung unterbinden.
Die Berichtigung einer bereits beim Finanzamt eingereichten Bilanz ist nur dann möglich, wenn ein Fehler vorliegt, der vom Unternehmer auch vorab hätte erkannt werden können.
Ein eher fragwürdiger Teil der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die umfassende Besteuerung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdopplungen ins Ausland.
Vor allem die Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer ändert sich durch die Unternehmenssteuerreform 2008.
Die Förderung von Spenden, Stiftungen, gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlicher Tätigkeit wird massiv ausgeweitet.
Der Bundesfinanzhof hat in einem Eilverfahren ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale angemeldet und vorläufigen Rechtsschutz gewährt.
Ab 2008 sinkt der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 % und die Gewerbesteuermesszahl von 5 auf 3,5 %.
Im Vergleich zur bisherigen Ansparabschreibung hat der Gesetzgeber viele Details beim Übergang zum Investitionsabzugsbetrag geändert.
 

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