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Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, wie die Finanzämter bei der Besteuerung von häuslichen Arbeitszimmern bis zu einer gesetzlichen Neuregelung verfahren sollen.


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Die geplante Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzfall wird zugunsten anderer Maßnahmen, die das Steueraufkommen steigern sollen, aufgegeben.


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Nach der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gibt jetzt die Finanzverwaltung Richtlinien für die Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen vor.


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Zumindest wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, muss das häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig sein.


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Bis Ende des Jahres soll der Umstieg auf das europaweit einheitliche elektronische Überwachungsverfahren EMCS abgeschlossen sein.


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Auch die Pflicht zur Rückgängigmachung lange zurück liegender Teilwertabschreibungen stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken.


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Durch das Sparpaket der Bundesregierung kommen auf Bürger und Unternehmen neue finanzielle Belastungen zu.


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Falls nur eine Person die betrieblichen Fahrzeuge auch privat nutzt, muss die 1 %-Regelung trotzdem für jedes Fahrzeug im Betriebsvermögen angewendet werden.


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Nach den Flugausfällen im April und Mai müssen sich die betroffenen Passagiere und Frachtkunden nun mit den rechtlichen Folgen auseinandersetzen.


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Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.


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