direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Strenge Anforderungen an ein Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch muss sicher vor späteren Änderungen sein und sämtliche vorgeschriebenen Angaben enthalten.

Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, um die Besteuerung nach der 1 %-Regel zu vermeiden, sollten Sie sich ganz strikt an die Vorgaben der Finanzverwaltung haben. Denn andernfalls riskieren Sie, dass die Aufzeichnungen verworfen werden und doch die ungünstigere 1 %-Regel greift. Nach Auffassung des Finanzgerichts München ist ein Fahrtenbuch zum Beispiel nicht ordnungsgemäß, wenn es keine Eintragungen zu den aufgesuchten Geschäftspartnern enthält. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss folgende Eintragungen enthalten:

Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit

Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute

Reisezweck und die Namen der aufgesuchten Geschäftspartner

Auch für Privatfahrten sind Angaben erforderlich, es genügen aber die Kilometerangaben. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat unterdessen entschieden, dass ein Fahrtenbuch nicht mit einem Tabellenkalkulationsprogramm geführt werden darf. Das Programm bietet nach Meinung des Finanzamts keinen hinreichenden Schutz gegen nachträgliche Änderungen, und dieser Argumentation hat sich das Finanzgericht angeschlossen. Gegen diese beiden und zahlreiche ähnliche Entscheidungen ist Revision eingelegt beim Bundesfinanzhof (BFH), sodass ein höchstrichterliches Urteil noch aussteht. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für ein abweichendes Urteil nicht besonders hoch ist, sollten Sie doch gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und ihn bis zu einer BFH-Entscheidung offen halten, wenn Ihr Fahrtenbuch ebenfalls nicht anerkannt wurde.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung