direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Bilanzierung von Kfz-Rückkaufoptionen

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat zur Bilanzierung von Rückkaufoptionen und Leasing-Restwertmodellen im Kfz-Handel Stellung genommen.

Vor einigen Jahren hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass für die Verpflichtung eines Kfz-Händlers, ein verkauftes Fahrzeug auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür fälligen Entgelts auszuweisen ist. Entsprechend müssen Kfz-Händler auch Rückkaufoptionen zu vorher festgelegten Restwerten im Rahmen von Leasingverträgen unter bestimmten Voraussetzungen als Verbindlichkeit passivieren.

Die Verbindlichkeit ist mit dem für die Rückkaufoption geleisteten Entgelt zu bewerten. Die Leasinggesellschaft muss umgekehrt ein nichtabnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut bilanzieren, dessen Wert der beim Händler angesetzten Verbindlichkeit entspricht. Wird im Kaufvertrag kein separates Entgelt für die Rückkaufoption ausgewiesen, ist der Wert der anzusetzenden Verbindlichkeit und des immateriellen Wirtschaftsguts zu schätzen.

Für den Händler kann zudem aufgrund der Preisentwicklung am Gebrauchtwagenmarkt oder anderer Faktoren ein das Entgelt für die Rückkaufoption übersteigendes Risiko bestehen, das allerdings als Drohverlust aus einem schwebenden Geschäft nicht passivierungsfähig ist. Zur Absicherung dieses Risikos aus der Rückkaufverpflichtung bieten verschiedene Autohersteller Restwertmodelle an, bei denen das Restwertrisiko durch den jeweiligen Hersteller oder von anderer Seite teilweise oder vollständig ausgeglichen wird.

Dieser Ausgleichsanspruch gegenüber dem Hersteller entsteht in den meisten Fällen erst dann, wenn die Rückkaufoption vom Käufer ausgeübt wird und sich eine negative Differenz zwischen dem aktuellen Händlereinkaufswert und dem vereinbarten Restwert ergibt. Bei Abschluss des ursprünglichen Kaufvertrags mit Rückkaufoption ist daher keine Forderung auszuweisen. Im Zeitpunkt des Rückkaufs mindert der Anspruch gegenüber dem Hersteller die Anschaffungskosten des Gebrauchtwagens, sodass auch hier keine Forderung zu aktivieren ist.

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen geht in ihrem Erlass zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung der Rückkaufoptionen noch auf Details zur Schätzung des Werts der Rückkaufoption in bestimmten Fällen ein. Zu den Leasing-Restwertmodellen von VW und Audi stellt die Oberfinanzdirektion klar, dass für die Rückkaufverpflichtung des Händlers weiterhin eine Verbindlichkeit auszuweisen ist. Die Höhe der anzusetzenden Verbindlichkeit wird durch die Absicherung des Restwerts nicht beeinflusst. Der Beteiligungsbetrag der Kfz-Händler zur Sicherung der Anschaffungskosten des zurückerworbenen Pkw gehört dagegen zu den Anschaffungskosten, die nicht rückstellungsfähig sind.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung