Unternehmerentscheidungen müssen vom Arbeitgeber hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und spezieller Einzelheiten verdeutlicht werden, um der gesetzlich auferlegten Darlegungslast nachzukommen.
Das Arbeitszeugnis muss nicht unbedingt vom Geschäftsführer oder Unternehmer unterschrieben werden. Auch ein Vorgesetzter kann die Unterschrift leisten.
Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, die von der Arbeitsleistung abhängt. Einem Mitarbeiter, der längere Zeit krank ist, kann diese Zusatzleistung also gekürzt werden.
Ohne explizite Regelung im Arbeitsvertrag dürfen Mitarbeiter einen Firmenwagen auch währen der Mutterschutzfrist oder anderen Urlaubszeiten weiter nutzen.
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