direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Anfang | << | 47 48 49 50 51 [52] 53 54 55 56 57 | >> | Ende

In Härtefällen ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auch auf Papier möglich.
Wird zuviel bezahlter Arbeitslohn erst im nächsten Jahr zurückgezahlt, wirkt er sich auch erst im nächsten Jahr steuermindernd aus.
Ab dem 1. Januar 2006 ist die elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen für alle Arbeitgeber verbindlich vorgeschrieben.
Der Arbeitgeber kann Verwarnungsgelder seiner Mitarbeiter bezahlen - allerdings nur, wenn das im ganz überwiegend betrieblichen Interesse ist.
Es macht nach den steuerlichen Regelungen einen erheblichen Unterschied, ob ein Warengutschein beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten einzulösen ist.
Durch die Umwandlung von Arbeitslohn in Reisekosten können Höherverdienende Lohnsteuer sparen.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Nichtanwendungserlass zugunsten der Arbeitnehmer erlassen: Die Drei-Monats-Frist gilt 2005 noch nicht.
Ferienjobs mit einer Dauer von weniger als 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr sind unabhängig von der Lohnhöhe sozialversicherungsfrei.
Der Wert eines Navigationsgeräts im Firmenwagen muss doch in die 1 %-Regelung einbezogen werden.
Die Verkürzung der Zahlungsfrist für die Sozialabgaben von der Mitte des Folgemonats auf das Ende des laufenden Monats ist jetzt beschlossene Sache.
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung