Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.
Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.
Die Frist für die Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung ist für das Anlagejahr einmalig bis zum 31. August 2018 verlängert worden.
Ob die Leistung des Arbeitgebers insgesamt als Abfindung steuerpflichtig ist oder nur einzelne Teilzahlungen, hängt davon ab, ob alle Teilzahlungen als Ersatz für entgangene Einnahmen gezahlt werden.
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