direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Auslegung der Einkunftsgrenzen beim Kindergeld

Bei der Ermittlung der tatsächlichen Einkünfte des Kindes dürfen keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Ein regelmäßig wiederkehrendes Thema sind die Einkunftsgrenzen beim Kindergeld. Diesmal hatte der Bundesfinanzhof über die Auslegung der Formulierung Einkünfte und Bezüge im Gesetzestext zu entscheiden. Es ging um die Frage, welche Ausgaben im einzelnen von den Einnahmen abgezogen werden dürfen, ob also außer dem existenzsichernden Aufwand (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) auch der existenzsichernde Aufwand (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen ist.

Dies hat der Bundesfinanzhof verneint (Aktenzeichen VI R 153/99). Es können also von den Einnahmen nur Werbungskosten und Betriebsausgaben sowie gegebenenfalls der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 2.000 DM abgezogen werden. Auch hatten die Richter keine Einwände dagegen, daß das gesamte Kindergeld wegfällt, wenn die Einkunftsgrenze auch nur um eine Mark überschritten wird.

Für das Kalenderjahr 2000 liegt die Einkunftsgrenze bei 13.500 DM. Weitere Informationen finden Sie im Kindergeld-Merkblatt 2000.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung