Ein Lottogewinn des Kindes ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs dazu geeignet, den Unterhalt und die Ausbildung des Kindes zu finanzieren. Liegt das Einkommen des Kindes daher, den Gewinn eingerechnet, über dem Jahresgrenzbetrag von derzeit 7.680 Euro, dann fällt der Anspruch auf Kindergeld weg.
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