Am 9. Juni hat die Bundesregierung ihre Pläne präsentiert, mit denen sie die Staatsverschuldung in den Griff bekommen und die im Grundgesetz verankerte Schuldenbegrenzung einhalten will. In dem Sparpaket sind auch eine ganze Reihe steuerlicher Maßnahmen enthalten, die aber direkt in erster Linie Großunternehmen betreffen. Die übrige Wirtschaft ist daher in erster Linie durch die Weitergabe dieser Mehrbelastungen an die Kunden betroffen.
Beim Elterngeld bleibt der Höchstbetrag von 1.800 Euro erhalten. Bei einem Nettoeinkommen von über 1.240 Euro sinkt die Berechnungsgrundlage allerdings von 67 auf 65 %.
Bis der Luftverkehr in den Emissionshandel einbezogen wird, erhebt der Bund eine Luftverkehrsabgabe für alle Passagiere, die von einem deutschen Flughafen starten.
Eine Einschränkung der Ausnahmeregelungen bei der Ökosteuer soll Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro bringen.
Eine noch nicht näher spezifizierte Finanzmarktabgabe soll Mehreinnahmen bringen, entweder als internationale oder als nationale Lösung.
Die Bundesregierung will das Fiskusvorrecht im Insolvenzverfahren wieder einführen. Die Abschaffung dieses Vorrechts habe zu einer erheblichen Privilegierung von Banken geführt.
Sondergewinne der Energiekonzerne von 2,3 Milliarden Euro aus der geplanten Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke sollen über eine Steuer auf Brennelemente abgeschöpft werden.
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