Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine Tabelle mit kindergeldähnlichen Leistungen im Ausland veröffentlicht. Wer eine dieser Leistungen bezieht, verliert in Deutschland seinen Anspruch auf Kindergeld oder die Leistung wird zumindest auf das deutsche Kindergeld angerechnet, sodass nur noch die Differenz zum deutschen Kindergeld ausgezahlt wird.
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