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Das Bundesfinanzministerium hat zu den Rechtsbehelfsempfehlungen verschiedener Institutionen Stellung genommen und diese dem Grunde nach bestätigt.
Der Kauf eines Gebrauchtwagens unter Marktpreis vom Arbeitgeber führt zum Zufluss von Arbeitslohn.
Noch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen.
Ein Arbeitnehmer darf aus eigenem Recht die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers anfechten, wenn er mit der Anmeldung nicht einverstanden ist.
Aufwendungen für eine beabsichtigte aber letztlich nicht ausgeübte Tätigkeit mit steuerfreien Einnahmen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Ein Arbeitnehmer muss nachweisen, dass eine längere Strecke mindestens 20 Minuten Fahrzeit täglich spart, damit das Finanzamt die längere Strecke anerkennt.
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Für die Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten besteht kein Recht auf die Inanspruchnahme der Entfernungspauschale.
Eine Vertragsstrafe führt dann zu Werbungskosten, wenn sie gezahlt wurde, um einen besser bezahlten, neuen Job annehmen zu können.
Nach einer Rechtsprechungsänderung führt eine Unterkunft an einer vorübergehenden Tätigkeitsstätte nicht mehr zu doppelter Haushaltsführung.
 

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