Das Finanzgericht Nürnberg hält es für verfassungsgemäß, dass die Entfernungspauschale für die Nutzung diverser Verkehrsmittel auf 4.500 Euro im Jahr beschränkt ist.
Abgesehen von wenigen Fällen bearbeiten die Finanzämter jetzt wieder Einsprüche zur Antragsveranlagung von Arbeitnehmern, bei denen die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg will die Aufteilung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei einer privaten Mitbenutzung nicht zulassen.
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