Beim Antrag auf Sozialleistungen müssen Arbeitnehmer bei der zuständigen Behörde einen Einkommensnachweis vorlegen. Die Bundesregierung will die bisherigen Papierbescheinigungen durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzen. Dazu sollen die Arbeitgeber künftig monatlich Einkommensdaten an eine zentrale Datenbank melden. Aus dieser Datenbank rufen die jeweils berechtigten Behörden bei Bedarf die Daten ab, wobei der Antragsteller diesen Datenzugriff durch eine digitale Signatur freigeben muss. Ab 2010 sollen die Arbeitgeber die monatlichen Einkommensdaten übermitteln können, und ab 2012 soll dann der Einsatz in der Praxis beginnen.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|