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Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht.


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In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.


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Ab 2022 können bestimmte Personengesellschaften sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen.


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Der gesetzliche Zinssatz von 6 % für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ist seit dem Jahr 2014 verfassungswidrig.


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Seit dem 1. August 2021 sind viele Unternehmen und Vereine verpflichtet, sich im Transparenzregister einzutragen.


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Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben aktualisiert und um neue Vorgaben ergänzt.


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Alle Steuerzahler erhalten aufgrund der Corona-Pandemie drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt einzureichen.


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Seit 2020 gelten neue Vorgaben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug, zu denen das Bundesfinanzministerium jetzt insbesondere zu Gutscheinen viele Fragen beantwortet.


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Mit zwei Grundsatzurteilen beendet der Bundesfinanzhof den Streit über die mögliche Doppelbesteuerung von Altersbezügen.


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Nach der Flutkatastrophe im Juli werden sowohl Betroffene als auch Helfer durch diverse steuerliche Maßnahmen entlastet.


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