direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Steuerfahndung darf keine E-Mails beschlagnahmen

Die Beschlagnahme von E-Mails ist nur zulässig, sofern sie unter die Überwachung der Telekommunikation zur Aufklärung besonders schwerer, einzeln aufgeführter Straftaten fällt.

Das E-Mail-System entspricht einem System der Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung. Als solches System erfüllt es die Voraussetzungen der Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung und fällt damit in den Schutzbereich des im Grundgesetz geschützten Fernmeldegeheimnisses. Eine Einschränkung dieses Grundrechts ist zur Zeit nur zulässig, wenn die Einschränkung der Überwachung der Telekommunikation zur Aufklärung besonders schwerer, gesetzlich einzeln aufgeführter Straftaten dient (vgl. § 100a StPO). Das heißt, daß eine Überwachung der Telekommunikation nur dann gesetzlich gerechtfertigt ist, wenn das aufzuklärende Delikt ausdrücklich vom Gesetz erwähnt wird.

Folglich dürfen E-Mails nur dann beschlagnahmt werden, wenn sie zur Aufklärung eines Deliktes dienen können, das ausdrücklich in § 100a StPO aufgeführt ist. Die Steuerfahndung darf damit auch bei einer Hausdurchsuchung keine E-Mails beschlagnahmen. Das wäre nur dann zulässig, wenn die E-Mails auch ausgedruckt vorliegen.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung