Vielfach bestehen unzutreffende Ansichten über die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers bei der Prüfung des Jahresabschlusses. Die Abschlussprüfung bietet keine Gewähr dafür, dass der Jahresabschluss in jeder Hinsicht richtig ist. Die Abschlussprüfung ist keine Kredit-würdigkeits-, Organisations-, Steuer-, Rentabilitätsprüfung oder Prüfung der Geschäftsführung auf kaufmännische Vernünftigkeit. Wollen sie auch in dieser Hinsicht Sicherheit haben, so müssen Sie gesonderte Prüfungsaufträge erteilen, die sie auch an Steuerberater vergeben können. Derartige Prüfungen gehören nicht zu den Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer. Zweckmäßig kann es auch sein, mit einem Berater eine laufende Kontrolle der Geschäftigkeit zu vereinbaren. Dann können Schwachstellen frühzeitig entdeckt werden.
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