Die meisten staatlichen Hilfsmaßnahmen werden von den Ländern koordiniert und ausgeführt, sei es, weil diese für die Finanzämter zuständig sind und damit die steuerlichen Erleichterungen bearbeiten müssen, oder weil sie das vom Bund aufgelegte Soforthilfeprogramm verwalten und teilweise um eigene Hilfsprogramme ergänzen. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Webadressen für die einzelnen Bundesländer zusammengestellt. Bitte bedenken Sie aber, dass sich die Inhalte und teilweise Adressen derzeit täglich ändern können.
Baden-Württemberg
Soforthilfe: Antragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK, Bewilligung durch L-Bank - dazu Antragsformular und Hinweise des Wirtschaftsministeriums
Steuererleichterungen: Hinweise der Landesfinanzverwaltung und vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und Herabsetzung der Vorauszahlungen
Bayern
Soforthilfe: Online-Antrag bei den Bezirksregierungen und der Landeshauptstadt München - dazu Hinweise des Wirtschaftsministeriums
Steuererleichterungen: vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und Herabsetzung der Vorauszahlungen
Berlin
Soforthilfe: Antrag und Informationen bei der Investitionsbank Berlin (IBB)
Steuererleichterungen: Informationen und Download des Antragsformulars für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Brandenburg
Soforthilfe: Antrag und Bearbeitung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steuererleichterungen: Download des Antragsformulars für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Bremen
Soforthilfe: Hinweise und Antrag bei der BAB Bremer Aufbau Bank sowie für Betriebe in Bremerhaven bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
Steuererleichterungen: Informationen und Download des Antragsformulars für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Hamburg
Soforthilfe: Bundesprogramm und Hilfsprogramm für Unternehmen bis 250 Beschäftigte bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Steuererleichterungen: Informationen der Hamburger Finanzämter und Download der Antragsformulare für Steuererleichterungen
Hessen
Soforthilfe: Antrag beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen - dazu auch weitere wichtige Informationen des Ministeriums
Steuererleichterungen: Hinweise der Landesfinanzverwaltung zum Online-Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Mecklenburg-Vorpommern
Soforthilfe: Antrag einschließlich erweitertem Landesförderprogramm beim Landesförderinstitut MecklenburgVorpommern (LFI-MV)
Steuererleichterungen: Hinweise des Finanzministeriums und vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und Herabsetzung der Vorauszahlungen
Niedersachsen
Soforthilfe: Antrag und weitere Hilfsangebote durch die NBank
Steuererleichterungen: Hinweise des Finanzministeriums zu Steuererleichterungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Nordrhein-Westfalen
Soforthilfe: Antrag auf Soforthilfe an die Bezirsregierung über die zentrale Website des Landes sowie Hinweise dazu durch das Ministerium für Wirtschaft
Steuererleichterungen: Hinweise der Landesfinanzverwaltung und vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und Herabsetzung der Vorauszahlungen
Rheinland-Pfalz
Soforthilfe: Antrag bei der und Abwicklung durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Steuererleichterungen: Hinweise der Landesfinanzverwaltung und Anträge für Steuererleichterungen aufgrund der Corona-Krise
Saarland
Soforthilfe: Antrag beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Steuererleichterungen: vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und Herabsetzung der Vorauszahlungen
Sachsen
Soforthilfe: Antrag und weitere Hilfsprogramme bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Steuererleichterungen: vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und Herabsetzung der Vorauszahlungen
Sachsen-Anhalt
Soforthilfe: Antrag per E-Mail an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt sowie weitere Informationen zu Hilfen in der Corona-Krise
Steuererleichterungen: Hinweise des Finanzministeriums zu Steuererleichterungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Schleswig-Holstein
Soforthilfe: Antrag und Auszahlung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) - dazu ein offener Brief der IB.SH mit weiteren Hinweisen
Steuererleichterungen: Hinweise des Finanzministeriums zu Steuererleichterungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus mit Link zum Antragsformular auf Steuerstundungen
Thüringen
Soforthilfe: Bearbeitung durch die Thüringer Aufbaubank; die Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch über die IHK oder HWK - dazu FAQ der Aufbaubank zur Soforthilfe
Steuererleichterungen: Kurzinformationen und Handlungsempfehlung für Unternehmen und Steuerpflichtige des Finanzministeriums zu Steuererleichterungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und vereinfachtes Antragsformular
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