Die Steuerbegünstigung bei der Nutzung einer Ihnen gehörenden Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bleibt unberührt - auch wenn Sie Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ein Wohnrecht eingeräumt haben.
Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.
Um einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des Bundesfinanzhofs entgegenzuwirken, verbietet die Bundesregierung nun per Gesetz den sofortigen Werbungskostenabzug für vorausbezahlte Erbbauzinsen.
Nur Investitionen in Mietwohnungen, die spätestens bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, erhalten noch die Förderung durch das alte Investitionszulagengesetz.
Die wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen muss nicht zwingend einen Missbrauch der steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten darstellen.
Um den Schuldzinsenabzug bei einem Darlehen für die Anschaffung eines gemischt genutzten Gebäudes vornehmen zu können, müssen Sie das Darlehen gezielt dem vermieteten Teil zuordnen.
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