direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Abziehbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers

Nachdem nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, arbeiten die Finanzämter jetzt alte Steuererklärungen hinsichtlich der Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers auf.

Nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010 sind ab 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nun auch dann abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wobei der Abzugsbetrag dann auf 1.250 Euro begrenzt ist. Die Finanzämter werden die betroffenen und nicht bestandskräftigen Bescheide soweit wie möglich von Amts wegen ändern.

Soweit Bescheide für vorläufig erklärt wurden, ist dies aber beispielsweise dann nicht möglich, wenn in der Steuererklärung keine Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht worden sind. Die Betroffenen sollten daher den Finanzämtern alle Angaben übermitteln, die für die Berücksichtigung entsprechender Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach erforderlich sind, und zugleich die Aufwendungen nachweisen oder glaubhaft machen. Die Finanzämter prüfen dann im Einzelfall, ob und ggf. inwieweit die vorläufigen Steuer- und Feststellungsbescheide zu ändern sind. Soweit Bescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007 endgültig und ohne Nachprüfungsvorbehalt ergangen und nicht mehr anfechtbar sind, scheidet eine nachträgliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer allerdings aus.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung