direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen

Das Bundesfinanzministerium hat zu den Rechtsbehelfsempfehlungen verschiedener Institutionen Stellung genommen und diese dem Grunde nach bestätigt.

Das Bundesfinanzministerium hat die Empfehlungen des Deutschen Steuerberaterverbands und der Bundessteuerberaterkammer aufgegriffen und ebenfalls auf die Notwendigkeit hingewiesen, trotz des neuen Vorläufigkeitsvermerks bei der Nichtberücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten Einspruch einzulegen.

Der neue Vorläufigkeitsvermerk ist zwar sowohl auf das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht als auch auf das beim Bundesfinanzhof anzuwenden, jedoch bezieht er sich ausschließlich auf die Frage, ob die Versagung des Abzugs von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten verfassungsgemäß ist. Eine vorläufige Steuerfestsetzung ist nämlich nur hinsichtlich der Frage der Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht (Verfassungsrecht oder Europarecht) möglich.

Da jedoch auch denkbar ist, dass der Bundesfinanzhof aufgrund der Auslegung von Steuergesetzen entscheidet und die Frage der Verfassungsmäßigkeit ausklammert, wäre der Einspruch notwendig. Für diesen Fall würde der Vorläufigkeitsvermerk allein den Steuerfall nicht offen halten.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung