direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Umsatzsteuersenkung: Änderungen für Gastronomie und Catering

Die meisten Änderungen bei der Umsatzsteuer haben Gastronomen und Caterer zu bewältigen, weil sich hier nicht nur die Höhe der Steuersätze, sondern auch der auf Speisen anzuwendende Steuersatz ändert.

Gastronomen und Caterer wurden nicht nur von der Corona-Krise besonders stark getroffen, auch die Umsatzsteuersenkung schlägt in dieser Branche mehr Wellen. Grund dafür ist, dass zwei Beschlüsse der Großen Koalition an derselben Stelle ansetzen, nämlich dem Steuersatz: Zuerst hatte die Koalition beschlossen, dass in der Gastronomie für Speisen befristet auf ein Jahr statt dem regulären der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommen soll. Mit dem Konjunkturpaket wird nun dieser ermäßigte Steuersatz für ein halbes Jahr abgesenkt. Damit gibt es in der Gastronomie nun vier Zeiträume, in denen jeweils ein anderer Steuersatz gilt.

Vor 1. Juli 2020: Für Speisen und Getränke werden einheitlich 19 % fällig.

Ab 1. Juli 2020: Speisen unterliegen dem reduzierten ermäßigten Steuersatz von 5 %, Getränke dem reduzierten vollen Steuersatz von 16 %.

Ab 1. Januar 2021: Für Speisen gilt weiter der ermäßigte Steuersatz, jetzt aber in der normalen Höhe von 7 %, bei Getränken werden 19 % fällig.

Ab 1. Juli 2021: Alle Sonderregeln fallen weg und für Speisen und Getränke werden wieder einheitlich 19 % fällig.

Für die Aufteilung des Gesamtpreises von Kombiangeboten aus Speisen und Getränken (Buffets, All-Inclusive-Angebote etc.) kann der auf Getränke entfallende Anteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt werden. Außerdem dürfen zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten auf Bewirtungsleistungen in der Nacht vom 30. Juni zum 1. Juli 2020 die ab Juli geltende Umsatzsteuersätze von 5 bzw. 16 % angewandt werden. Diese Vereinfachung gilt jedoch nicht für Leistungen im Zusammenhang mit Beherbergungen.

Eine weitere Herausforderung, die sich stellt, ist der Umgang mit Gutscheinen. Durch die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Speisen kann sich nämlich deren umsatzsteuerlicher Charakter ändern (siehe Beitrag zum Thema "Gutscheine"). Dazu hat sich der Fiskus aber noch nicht geäußert.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung