direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Grunderwerbsteuer beim Immobilienleasing

Beim Immobilienleasing wird die Grunderwerbsteuer erst dann fällig, wenn der Leasingnehmer den Abschluss eines Kaufvertrages verlangen kann.

Der Bundesfinanzhof hatte die Frage zu klären, wann beim Immobilienleasing die Grunderwerbsteuer fällig wird. Von der Grunderwerbsteuer sind grundsätzlich auch Rechtsvorgänge erfasst, die es Ihnen ohne Übereignung rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten (Verwertungsbefugnis). Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn Sie über das Grundstück wie ein Eigentümer verfügen können, also es besitzen, verwalten, nutzen, belasten und schließlich veräußern können, und sich diese Maßnahmen wirtschaftlich zu Ihren Gunsten oder Lasten auswirken. Beim Immobilienleasing kommt es daher maßgeblich auf die Verwertungsbefugnis an:

Ein reiner Leasingvertrag begründet keine Verwertungsbefugnis und damit keine Grunderwerbsteuerpflicht, wenn Ihnen als Leasingnehmer lediglich das Recht eingeräumt wird, zum Ablauf des Leasingvertrages den Abschluss eines Kaufvertrages über das Leasingobjekt herbeizuführen.

Haben Sie hingegen während der Vertragslaufzeit jederzeit die Möglichkeit, die Übereignung des Grundstücks durch Ausübung Ihres Ankaufsrechts herbeizuführen, besteht die Verwertungsbefugnis und damit die sofortige Grunderwerbsteuerpflicht.

Achten Sie daher beim Immobilienleasing darauf, dass das Ankaufsrecht erst ab einem späteren Zeitpunkt ausgeübt werden kann!

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung