Das Finanzamt kann Abfindungszahlunge, die Ihre fiktiven Bezüge für den Rest des Jahres übersteigen, nicht in einen "nicht tarifbegünstigten" und einen "tarifbegünstigten" Teil aufteilen.
Fahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen.
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