Einnahmen aus der gelegentlichen Veräußerung von vermieteten Wirtschaftsgütern noch vor Ablauf deren Nutzungsdauer gehören der privaten Vermögensverwaltung an.
Die insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen die Kontenabfragen durch das Finanzamt und andere Behörden hat das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen abgewiesen.
Mit der Novelle des Investmentgesetzes sollen unter anderem der Finanzsektor entbürokratisiert und der Anlegerschutz gestärkt werden.
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