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Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft. Unterdessen hat die Finanzverwaltung weitere Steuerdaten angekauft.


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Weil sich der eine Zuschuss auf das Kindergeld auswirkt, der andere aber nicht, hält das Finanzgericht Düsseldorf eine ungleiche Besteuerung für gerechtfertigt.


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Der Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich des Solidaritätszuschlags in Steuerbescheiden gilt ebenso für den Solidaritätszuschlag, der im Rahmen der Abgeltungsteuer abgezogen wird.


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Auf Stückzinsen wird zweimal Steuer fällig, weil die latente Einkommensteuer darauf bei der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.


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Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.


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Die große Vereinfachung, die die Abgeltungsteuer bringen sollte, erweist sich in der Praxis als für die Software zu kompliziert.


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Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.


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Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass er das Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß hält.


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Während der Ankauf der Steuerdaten bereits zu zahlreichen Strafverfahren geführt hat, mehren sich die Forderungen nach einer Abschaffung der Straffreiheit bei Selbstanzeigen.


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Ein Strategieentgelt für den Vermögensverwalter zählt nicht zu den Werbungskosten, sondern erhöht die Anschaffungskosten der Kapitalanlage.


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