direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Besteuerung von Zwischengewinnen wieder eingeführt

Anfang 2004 wurde die Besteuerung des Zwischengewinns bei Fondsanteilen abgeschafft, im Jahr 2005 wird sie wieder eingeführt.

Die Besteuerung des Zwischengewinns bei Fondsanteilen wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Begründet hat die Regierung diesen Schritt mit der geplanten Abgeltungssteuer auf Kapitalvermögen. Nachdem dieser Plan nicht verwirklicht wurde, wird der Zwischengewinn nun mit dem "EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz" wieder eingeführt. Der Zwischengewinn sind die Kapitalerträge, die zwischen zwei Ausschüttungs- oder Thesaurierungsterminen anfallen.

Beispiel: Sie haben Anteile an einem Investmentfonds erworben. Nun verkaufen Sie die Anteile vor dem nächsten Ausschüttungs- oder Thesaurierungstermin. Sie erhalten dann mit dem Rückgabepreis die seit dem letzten Termin angefallenen Kapitalerträge - den so genannten Zwischengewinn.

Auch wenn die Regierung mit diesem Hin und Her sicher nicht zur Attraktivität und Entbürokratisierung des deutschen Kapitalmarktes beiträgt, hat die Finanzverwaltung zumindest eine pragmatische Regelung für die Berechnung des Zwischengewinns beschlossen. Der Startwert für den Zwischengewinn soll nämlich zum 1. Januar 2005 einheitlich null betragen. Erst die in diesem Jahr aufgelaufenen Zinsen zählen dann zum Zwischengewinn. Für Sie bedeutet das:

Sie können die ab 2005 im Fonds angesammelten Zinsen und Dividenden nicht mehr steuerfrei realisieren.

Bei Fondsanteilen, die Sie im Jahr 2005 erwerben, kaufen Sie die angesammelten Zinsen über den Kaufpreis mit. Die gekauften Zinsen können Sie dann als negative Einnahme abziehen.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung