Am 6. März 2009 hat der Bundesrat dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Kfz-Steuer zugestimmt und damit die Umstellung auf eine Kfz-Steuer eingeleitet, die sich am Schadstoffausstoß orientiert. Auch die dafür notwendige Grundgesetzänderung wurde vom Bundesrat verabschiedet. Damit richtet sich die Kfz-Steuer für Neuwagen ab dem 1. Juli 2009 primär nach deren Kohlendioxid-Ausstoß. Außerdem erhält ab diesem Zeitpunkt der Bund die Einnahmen aus der Kfz-Steuer. Im Vermittlungsausschuss war das Gesetz gelandet, weil sich Bund und Länder zunächst nicht über die Höhe der Entschädigung einigen konnten, die die Länder für den Wegfall ihrer Einnahmen aus der Kfz-Steuer bekommen.
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