direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Vollzugsdefizit ist kein rückwirkendes Ereignis

Ein vom Bundesverfassungsgericht festgestelltes Vollzugsdefizit bei den Kapitalerträgen in früheren Jahren ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids rechtfertigen würde.

Weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2004 die Besteuerung von Kapitalerträgen in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt hat, wollte ein Ehepaar seinen Steuerbescheid aufgrund neuer Tatsachen korrigieren lassen. Dass die Verfassungswidrigkeit selbst keine neue Tatsache sei, darin stimmten die Eheleute mit den Finanzgerichten überein. Sie reklamierten aber das vom Verfassungsgericht festgestellte und letztlich zur Verfassungswidrigkeit führende Vollzugsdefizit zum damaligen Zeitpunkt als neue Tatsache. Doch auch dieses Argument wollte der Bundesfinanzhof nicht anerkennen, zumal das Finanzamt so oder so zum damaligen Zeitpunkt nicht umhin gekommen wäre, die Steuer in gleicher Höhe festzusetzen, solange die entsprechende Gesetzesnorm in Kraft war, auch wenn es bereits Kenntnis von dieser Tatsache gehabt hätte. Aus diesem Grund bleibt der Steuerbescheid in der ursprünglichen Form bestehen.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung