Die Neuregelung der Kfz-Steuer für Wohnmobile ab dem 1. Januar 2006 ist verfassungsgemäß. Eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die rückwirkende Gesetzesänderung richtete, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Neuregelung entfaltet zwar eine echte Rückwirkung, da sie auch für bereits abgeschlossene Veranlagungszeiträume anwendbar ist, aber das Rückwirkungsverbot gilt nur für belastende Regelungen. Die Neuregelung aber sei eine begünstigende Regelung, meint das Gericht, denn ohne die Neuregelung wären Wohnmobile ab dem 1. Januar 2006 als Pkw nach dem Hubraum und damit höher zu besteuern.
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